
Ihre Komplettlösung
Ausgangslage:
Im Mai 2015 hat die EU die Vorschriften für Grenzgänger mit Schweizer Geschäftsfahrzeugen im Zusammenhang mit Privatfahrten massiv verschärft. Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge in dem jeweiligen an die Schweiz grenzenden Land verzollt werden müssen. Dabei fallen je nachdem Zollgebühren (für Fahrzeuge ohne EUR.1 Nachweis) und vor allem auch die in dem jeweiligen Land gültige Mehrwertsteuer an (zwischen 19% in Deutschland bis zu 22% in Italien).
Diese Mehrwehrsteuer kann für Leasingfahrzeuge in Deutschland und Österreich zurückgefordert, und in Frankreich mittels notwendiger Mehrwertsteuerregistrierung vom Leasinggeber (Achtung: Mehrwertsteuerdeklarationen in Frankreich sind aber dazu zwingend vorgeschrieben), vermieden werden. Für Fahrzeuge welche die Unternehmen selbst gekauft haben, gilt dies auch in Deutschland (mittels notwendiger Mehrwertsteuer-Registrierung in Deutschland des Unternehmens, welche das Fahrzeug gekauft hat).
Fragen die sich für die davon betroffenen Firmen stellen:
Wie funktioniert die Mehrwertsteuerrückforderung und was muss bereits vor der Verzollung beachtet werden?
Ist es ausschlaggebend ob ein Fahrzeug geleast oder gekauft wurde?
Benötige ich eine Verzollungsfirma?
Wer kann die angefallene Mehrwertsteuer zurückfordern?
Wie kann ich die angefallene Mehrwertsteuer zurückfordern?
Benötige ich dazu eine Mehrwertsteuernummer in dem jeweiligen Land?
Gibt es Fristen für die Mehrwertsteuerrückforderung?
Ist ein Steuervertreter vor Ort notwendig?
Auf all diese Fragen hat moneycare genau die richtige Antwort
Unser Geschäftsführer Marcel Suter arbeitet seit über 25 Jahren im Bereich der ausländischen Mehrwertsteuerrückforderung und beschäftigt sich seit der EU-Gesetzesänderung im Jahr 2015 intensiv mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Rückforderung der Mehrwertsteuer für EU verzollte Geschäftsfahrzeuge. Zusammen mit unseren Partnerfirmen, für die Verzollung in der EU und diversen Steuerberatungsfirmen in den umliegenden Länder, bieten wir unseren Kunden ein in der Schweiz einzigartiges Netzwerk an Erfahrung und besten Beziehungen zu den ausländischen Zollbehörden und Finanzämtern.
Das alles ermöglicht unseren Kunden eine einfache und effiziente Abwicklung über moneycare AG, von der Abwicklung der EU-Fahrzeugverzollung bis zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung/Mehrwertsteuer-Deklaration, der gesamte Service über eine Firma.
Dies ist einmalig und exklusiv in der Schweiz über moneycare AG möglich!
Verlieren Sie keine Zeit und zögern sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen sehr gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung!